[1] : Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft. Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staats
Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft.