[1] : Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Eine Unterstützungskasse ist gemäß § 1b Abs.
Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland.