[1] Sorgfalt : Artenschutz, Datenschutz, Denkmalpflege [2] : Die Landschaftspflege umfasst alle Maßnahmen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie die nachhaltige Nutzung der Naturgüter sicherstellen. Der Begriff findet sich im vollen Titel des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes wieder.
Die Landschaftspflege umfasst alle Maßnahmen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie die nachhaltige Nutzung der Naturgüter sicherstellen.