[1] Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird [2] : Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst in der Regel das nach Abzug der Schulden verbleibende Reinvermögen.
Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Gesamtvermögen eines Steuerpflichtigen. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst meist das nach Abzug der Schulden verbleibende Reinvermögen.
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