[1] Recht: vertragliche Regelung über die Erbringung eines Dienstes gegen eine Vergütung. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird diese Vergütung für den Dienst an sich und nicht für die erfolgreiche Erstellung von etwas gezahlt; der Dienstvertrag ist in Deutschland in §611 BGB geregelt [2] : Ein Dienstvertrag liegt nach deutschem Recht vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat.
Dienstvertrag bezeichnet allgemein einen individualrechtlichen Austauschvertrag einer unabhängigen Dienstleistung oder abhängigen Diensterbringung gegen ein Entgelt.
in Deutschland einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Deutschland)
in Österreich einen Vertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Österreich)
in Österreich auch den Freien Dienstvertrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, siehe Freier Dienstnehmer
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Dienstvertrag | contract of employment | en | |||
Dienstverträge | contracts of employment | en |