Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation.
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Wort | Synonyme |
Aberkennung | Abjudikation |
Aberkennung | Entziehung |
Aberkennung | Entzug |