[1] : Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil, welches unter dem Vorbehalt des weiteren Prozessverlaufes steht. Vorbehaltsurteile können im deutschen Zivilprozess in zwei Situationen ergehen: im Urkundenprozess, wenn der Klage aufgrun
Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil, welches unter dem Vorbehalt des weiteren Prozessverlaufes steht.