Einbringung ist die Übertragung von Sachen, Rechten oder Schulden, auch als Sachgesamtheiten, auf Gesellschaften oder Gemeinschaften durch Personen in ihrer Funktion als an dieser Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte.
| Wort | Synonyme | 
| Einbringung | Zutun | 
| Einbringung | Beteiligung |