- [WIKI] Als Bürger (lateinisch civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet.
Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz hat der Bürger neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeind...
[1] Ansammlung mehrerer Personen meist zu einem gemeinsamen Zweck (meist innen in Räumen) [2] Ansammlung mehrerer Personen zum Zweck einer Kundgebung (meist draußen)
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