[1] : Putativnotwehr ist ein Rechtsbegriff aus der allgemeinen Strafrechtslehre, bei der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Putativnotwehr ist ein Rechtsbegriff aus der allgemeinen Strafrechtslehre, bei der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen (Notwehrlage) vorliegen.