Realkonkurrenz - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: die
Wort: Realkonkurrenz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Re•al•kon•kur•renz
Plural: die Realkonkurrenzen
Duden geprüft:     Realkonkurrenz Duden   Realkonkurrenz Wiktionary
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 2 von 10
Wörter mit Endung -realkonkurrenz: 1
Wörter mit Endung -realkonkurrenz aber mit einem anderen Artikel die : 0
Kategorien: Strafrecht
96% unserer Spielapp-Nutzer haben den Artikel korrekt erraten.

Realkonkurrenz Definition

Bedeutung - Realkonkurrenz

[1] deutsches Strafrecht: der Fall, dass mehrere selbstständige Handlungen ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen und gleichzeitig abgeurteilt werden  

Realkonkurrenz Wiki

Tatmehrheit ist ein Begriff des deutschen Konkurrenzrechts. Sie liegt vor, wenn jemand durch mehrere selbständige Handlungen mehrere verschiedene Straftatbestände verwirklicht beziehungsweise den gleichen Straftatbestand mehrmals. Die Tatmehrheit führt zu einer gleichzeitigen Aburteilung und ist in § 53 Strafgesetzbuch geregelt. Den Gegenbegriff bildet die Tateinheit, die vorliegt, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ die Realkonkurrenz
Akkusativ die Realkonkurrenz
Dativ der Realkonkurrenz
Genitiv der Realkonkurrenz
Plural
Nominativ die Realkonkurrenzen
Akkusativ die Realkonkurrenzen
Dativ den Realkonkurrenzen
Genitiv der Realkonkurrenzen

Phrasen mit "Realkonkurrenz"

Mehr
Mehr