[1] ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht für den Fall, dass ein und dieselbe Handlung ein oder mehrere Strafgesetze mehrfach verletzen
Tateinheit ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht. Sie liegt nach § 52 StGB immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird nach dem Absorptionsprinzip nur auf eine Strafe erkannt. Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Tateinheit | unità di reati | it | f |