[1] : Schwarz-Rot-Gold sind nach Art. 22 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Traditionell führt man die Farben auf die Befreiungskriege von 1813 bis 1815 zurück; Verweise auf das Mittelalter sind nachträglich
Schwarz-Rot-Gold sind nach Art. 22 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes die Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland.