[1] umgangssprachlich: Inanspruchnahme des Rechtsschutzes vor einem Verfassungsgericht gegen Verstöße gegen das Grundgesetz
Verfassungsklage ist der umgangssprachliche Oberbegriff für alle Arten von Rechtsschutz, durch die ein Verstoß gegen die Verfassung gerügt wird. Dabei ist meist nur Rechtsschutz vor einem Verfassungsgericht gemeint. Genauer ist es, von verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu sprechen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Verfassungsklage | klagan till författningsdomstol | sv |