Der Computerbetrug stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 263a StGB normiert ist. Er zählt zu den Vermögensdelikten.
Wort | Synonyme |
Computerbetrug | Computerkriminalität |