Anschlusszwang - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Anschlusszwang
Typ: Substantiv
Silbentrennung: An•schluss•zwang
Duden geprüft:     Anschlusszwang Duden  
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Anschluss

- [WIKI] Anschluss bezeichnet: eine elektrische Kontaktstelle, siehe elektrischer Kontakt eine Hardware-Schnittstelle in der Informationstechnologie (IT), siehe Port (Schnittstelle) eine durch erzwungenen Eingliederungsvertrag veranlasste Einverleibung eines Staatsgebiets in eine andere geopolitische Einheit, siehe Annexion; vgl. auch Inkorporation (Recht) speziell die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich 1938, siehe Anschluss Österreichs im öffentlichen Verkehr eine Möglichkeit zum ...

Zwang

- [WIKI] Zwang bezeichnet:allgemein eine Beeinflussung der Entscheidung und Handlung, siehe Freier Wille eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, siehe Vis compulsiva ein staatliches Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen, siehe Zwangsmittel im Verwaltungsrecht Unmittelbarer Zwangsich aufdrängende Gedanken oder Handlungen, siehe Zwangsstörung Störungen im Persönlichkeitsbild, siehe Zwanghafte Persönlichkeitsstörung ein Krankheitssymptom, der Tic Anankasmus, ein Begriff aus der Medizi...
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Anschlusszwang Wiki

Der Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung der jeweiligen Gemeindeordnung, mit dem Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung sowie deren Benutzung und die Benutzung von Schlachthöfen, Leichenhäusern und Bestattungseinrichtungen, durch Satzung aus Gründen des öffentlichen Wohls vorschreiben können. Gleiches gilt für Fernwärmeversorgungsanlagen. Die Gemeinden sind insoweit ermächtigt, diese der Gesundheit dienenden Aufgaben und den Fernwärmebezug auf dem Gemeindegebiet zu monopolisieren und damit den Wettbewerb auszuschalten. Für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtungen werden in der Regel Benutzungsgebühren verlangt. Die Notwendigkeit, die Gemeindebürger zur Benutzung gemeindlicher Anstalten anzuhalten, liegt darin begründet, dass viele gemeindliche Einrichtungen nur in dieser Weise kostendeckend und auslastungsgerecht betrieben werden können. Die Gemeinden erheben für einen eventuell anfallenden Erschließungsaufwand bei einem Anschluss an eine öffentliche Einrichtung Beiträge. Mehr lesen

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