Die Bewilligung für Exporte solcher Geräte kann nur dann verweigert werden, wenn das Ausfuhrland einem EU- oder UNO-Embargo untersteht.
Das zweitgrösste Ausfuhrland stellt mit über 32 000 Wagen Polen dar.
Die Ausfuhr von zivil und militärisch nutzbaren Gütern (Dual-Use) wird nur verweigert, wenn das Ausfuhrland einem EU- oder UNO-Embargo untersteht.
Die Ausfuhr von zivil und militärisch nutzbaren Gütern (Dual Use) wird nur in denjenigen Fällen verweigert, bei denen das Ausfuhrland einem EU- oder Uno-Embargo untersteht.