- [WIKI] Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
[1] getroffene Entscheidung; gefasste Vereinbarung; Übereinkunft in einer Sache; Ergebnis einer Beratung oder Einigung [2] veraltend: der Abschluss oder auch das Ende einer Sache
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