Polizeigesetz - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Polizeigesetz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Po•li•zei•ge•setz
Duden geprüft:     Polizeigesetz Duden  
Kompositum:

Polizei

- [WIKI] Die Polizei (von altgriechisch Πολιτεία Politeía, „Staatsverwaltung“) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet. Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu ...

Gesetz

- [WIKI] Unter Gesetz versteht man einerseits inhaltlich (materiell) alle abstrakt-generellen Rechtsnormen, die menschliches Verhalten regeln und andererseits formell jeden im verfassungsmäßig vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Willensakt der Gesetzgebungsorgane eines Staates.
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Kategorien: Polizeirecht
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Polizeigesetz Definition

Bedeutung - Polizeigesetz

[1] Gesetz : Abgeordnetengesetz, Abtreibungsgesetz, Aktiengesetz  

Phrasen mit "Polizeigesetz"

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