Neben dieser Tat legt die Militärstaatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Reihe von Disziplinarvergehen zur Last, darunter Trunkenheit, Nichterscheinen zum Dienst und Ungehorsam.
Wer aber verheiratete Priester toleriert begeht selbst ein Disziplinarvergehen.
SP-Sprecher Ruedi Lais (Wallisellen) schlug vor, das existierende Modell des Time-outs (bis ein Monat) als Massnahme bei Disziplinarvergehen durch eine längere Auszeit (bis drei Monate) zu ersetzen.