[1] : Als Gebäudetrakt, auch Gebäudeflügel, bezeichnet man einen nicht frei stehenden Baukörper als Teil eines Gebäudekomplexes, bestehend aus mehreren miteinander verbundenen Baukörpern, die mittleren als Mitteltrakt, Mittelflügel, Haupttrakt und ähnlich, seit
Als Gebäudetrakt, auch Gebäudeflügel, bezeichnet man die miteinander verbundenen Baukörper eines Gebäudekomplexes, die mittleren als Mitteltrakt, Mittelflügel, Haupttrakt und ähnlich, seitliche als Seitenflügel oder Nebentrakt. Der einzelne Seitentrakt kann unmittelbar an den Hauptbau angrenzen oder aber davon abgesetzt und nur über ein Verbindungselement mit ihm verbunden sein.
Wort | Synonyme |
Gebäudetrakt | Gebäudeflügel |