[1] : Gerichtspraxis bezeichnet in Österreich das juristische Praktikum, das Voraussetzung für das Richteramt, den Rechtsanwalts- und Notariatsberuf ist. Umgangssprachlich wird die Gerichtspraxis häufig als Gerichtsjahr bezeichnet. Personen, die in der Gerichts
Gerichtspraxis bezeichnet in Österreich das juristische Praktikum, das Voraussetzung für das Richteramt, den Rechtsanwalts- und Notariatsberuf ist. Umgangssprachlich wird die Gerichtspraxis häufig als Gerichtsjahr bezeichnet.