Hauptgläubiger - DDDEasy

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Wort: Hauptgläubiger
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Haupt•gläu•bi•ger
Duden geprüft:     Hauptgläubiger Duden  
Kompositum:

Gläubiger

- [WIKI] Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das auf credere ‚glauben‘ zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.
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