[1] Bezahlung : Administrator, Kassenwart, Kassierer [2] Berufe : Bankdirektor, Bankier, Finanzprüfer [3] Bevollmächtigung : Agent, Anwalt, Bauträger [4] : Ein Treuhänder ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhandvertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.
Ein Treuhänder ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Treuhandvertrages oder gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Interessen eines anderen Rechtssubjekts wahrzunehmen.
Wort | Synonyme |
Treuhänder | Treuhandverwalter |
Treuhänder | Vermögensverwalter |
Treuhänder | Kurator |