- [WIKI] Das Verdienst wird einer Person zugebilligt, deren Taten oder Wirken über ihre Pflichten hinaus ein besonderer Wert in moralischer Hinsicht zugemessen wird, insbesondere, wenn sie ohne Rücksicht auf die Folgen für das persönliche Schicksal in redlicher Absicht erbracht worden sind. Verdienst zu erwerben wird auch in der Bedeutung verwendet, etwas Gutes über die anerkannte Norm hinaus zu tun.
- [WIKI] Eine Grenze (Lehnwort aus dem Altpolnischen, vgl. altslawisch, (alt-)polnisch granica „Grenze“, Abkürzungen: Gr. und Grz.) ist der Rand eines Raumes und damit ein Trennwert, eine Trennlinie oder eine Trennfläche.
Grenzen können geographische Räume begrenzen. Dazu gehören politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Grenzen von Eigentum. Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
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Um wieder zurück in die gesetzliche Versicherung zu können, müssen Arbeitnehmer wieder unter die Verdienstgrenze fallen.
Unterhalb der Verdienstgrenze können Angestellte und Arbeitnehmer nur zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen wechseln, sich aber bei einer Privaten Krankenkasse zusätzlich versichern, um in den Genuss von zusätzlichen Leistungen zu kommen.
Wird diese Verdienstgrenze nur um einen Euro überschritten, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen.
Bisher musste man drei Jahre in Folge über der Verdienstgrenze liegen.
Die neuen, niedrigeren Hürden, etwa bei der Verdienstgrenze, müssten künftig auch für Ehepartner gelten.
Angestellte und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre oberhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegt, können von einer gesetzlichen zu einer Privaten Krankenkasse wechseln.
Der Wechsel zu Privatkassen soll zudem nach einem Jahr über der Verdienstgrenze möglich sein statt nach bislang drei Jahren.
Voraussetzung sei dafür, dass diese Jobs sozialversicherungspflichtig sind und die unterste Verdienstgrenze der jeweils geltende tarifliche Mindestlohn ist.
Der Wechsel zu Privatkassen soll nach einem Jahr über der Verdienstgrenze möglich sein statt nach bislang drei Jahren.
Trotz solcher Kritik erwägt die schwarz-gelbe Koalition, die Verdienstgrenze zu erhöhen.
Der Wechsel zu den Privatkassen soll nach einem Jahr über der Verdienstgrenze möglich sein statt nach dreien.
Ebenso ist ein ein Hohn, die Verdienstgrenze für ausländische Fachleute herabzusetzen, damit sie überhaupt kommen, aber gleichwertige inländische Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigen zu wollen.
Einen Mietzuschuss gibt es nicht, weil Maria M. mit Rente und Nachtschicht zusammen ein paar Euro über der Verdienstgrenze liegt.
Neu ist, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt, das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze.
Die Verdienstgrenze solle gesenkt werden.
Genauso dumm ist vermutlich auch der Gedanke, die Verdienstgrenze für die GKV'ler deutlich zu erhöhen.
Zuvor hätten sie drei Jahre warten müssen, und die Verdienstgrenze lag um 450 Euro höher.
Dabei gelte als arm, wer 60 Prozent unter der mittleren Verdienstgrenze liege, so Selle.
Verdienstgrenze eine zu hohe Hürde?
Die Verdienstgrenze von 400 Euro pro Monat darf nicht überschritten werden, mahnt das Studentenwerk zur Vorsicht.
Weil in diesen Fällen aber die künftige EU-Freizügigkeit nicht greife, sei es notwendig, die Verdienstgrenze zu lockern.
In jedem Fall sollte man sich von seiner Haushaltshilfe unterschreiben lassen, dass sie keine weiteren Jobs hat und nicht über der Verdienstgrenze von 400,- Euro pro Monat liegt.
Im Jahr 2011 ist dies bereits ab 49 500 Euro Jahresverdienst möglich, da die Verdienstgrenze um 450 Euro sinkt.
Im Stadtkreis Heilbronn sind 20 Prozent aller Erwerbstätigen Personen, die ausschließlich Minijobs mit einer monatlichen Verdienstgrenze von 400 Euro ausüben.
Mit Hartz II wurde die Verdienstgrenze von 325 Euro im Monat auf 400 Euro erhöht.
Die Verdienstgrenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, wird 2011 voraussichtlich bei 3712,50 Euro monatlich liegen.
Das ist widersinnig: Was da als neue Verdienstgrenze im Gespräch ist, entspricht einem Monatsbrutto von gut 3000 Euro.
Zudem solle die Verdienstgrenze, von der an sich Spezialisten aus dem Ausland nicht mehr einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit unterziehen müssen, von 86.400 auf 63.600 Euro gesenkt werden.