Das elektronische Personenstandsregister ist ein mit 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführtes elektronisches Register, welches die bisherigen Personenstandsbücher ablöste. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung auf elektronische Register wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Bis zum 31. Dezember 2013 konnten die Personenstandsregister übergangsweise aber auch noch auf Papier, jedoch bereits mit dem Inhalt nach dem neuen Gesetz geführt werden.