[1] : In Deutschland ist die Zustellungsurkunde, auch Postzustellungsurkunde, eine öffentliche Urkunde, die den vollen Beweis dafür erbringt, dass einem Empfänger ein bestimmtes meist amtliches Schriftstück förmlich zugestellt worden ist.
In Deutschland ist die Zustellungsurkunde eine Urkunde laut Zivilprozessordnung, die beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Schriftstück förmlich zugestellt wurde.