[1] Vorgang, bei dem man auf jemanden aufpasst und ihm hilft [2] Recht: gerichtlich angeordnete Vertretung (insbesondere im Rechtsverkehr) und Hilfe (wie Bedeutung 1) für jemanden, der „seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann (Deutschland: § 1896 BGB)
[1] Vorschlag [2] Betriebswirtschaftslehre: Kaufvorschlag [3] Recht: einem anderen gegenüber abgegebener auf die Schließung eines Vertrags gerichteter bindender Antrag (§ 145 BGB) [4] Volkswirtschaftslehre: Gesamtheit der auf dem Markt zum Verkauf bestimmten Handelsware [5] das Zugemessene, das einem zur Verfügung gestellt wird [6] kurz für: (günstiges) Sonderangebot [7] Gesamtheit der Waren- oder Dienstleistungspaletten eines Gewerbetreibenden
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