[1] : Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht bestimmte Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen die individuelle Vorwerfbarkeit sehr weit herabgesetzt ist und die Tat daher nicht mehr strafwürdig erscheint.
Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht die Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen der Schuld- und Unrechtsgehalt sehr weit herabgesetzt wird und daher nicht mehr strafwürdig ist. Im Gegenzug zu den Entschuldigungsgründen gibt es die Schuldausschließungsgründe.