- [WIKI] Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.
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FAQ
lefarsa2003Wie ist der Artikel von Gehaltsbestandteil? der
morina5Wie heißt Gehaltsbestandteil auf Englisch? salary component