Vor diesem Hintergrund musste die Hausjuristin der Telecom eingestehen, dass das Unternehmen nicht garantieren kann, ob der Dienst Switch tatsächlich dem Gesetz entspricht.
Hausjuristin Liezel van Wyk betonte, das Unternehmen bewege sich im Rahmen des gültigen Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 1992, in dem "Telekommunikation" (TK) schlicht als Übertragung von Daten, auf welche Weise auch immer, definiert wird.