Grundlage dafür müsse der monatlich von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz sein, angepasst an den Prämiensparvertrag.
Frühere Klauseln im Prämiensparvertrag waren unwirksam, der Zinssatz für die Ausschüttung muss nun neu berechnet werden.
In dem vor dem Gericht verhandelten Fall hatte ein Ehepaar 1986 mit der örtlichen Sparkasse einen Prämiensparvertrag über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
»Ein Prämiensparvertrag mit ursprünglich günstigem Zinssatz muss auch günstig bleiben«, so der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der Urteilsverkündung.
Ein Ehepaar hatte 1986 mit einer Sparkasse einen Prämiensparvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.