[1] von beträchtlichem Ausmaß [2] mehr als der Durchschnitt [3] erwachsen [4] von Bedeutung, bemerkenswert [5] in Verbindung mit Maßangaben und Maßeinheiten diesen häufig nachgestellt: in dieser (bestimmten) Größe, diese Größe aufweisend
- [WIKI] Unter einem Auftrag versteht man in der Umgangssprache vielfach eine Bestellung etwa bei einem Kaufvertrag, einen Kundenauftrag oder eine Weisung an einen Auftragsempfänger, während der Auftrag in der Rechtswissenschaft den zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag auf unentgeltliche Geschäftsbesorgung darstellt.
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Großauftrag Definition
Bedeutung - Großauftrag
[1] Auftrag von großer finanzieller Bedeutung oder mit großem Aufwand