- [WIKI] Unter Jugend versteht man die Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsensein. In den „Shell Jugendstudien“ wird Jugend als die Spanne vom 13. bis zum 25. Lebensjahr definiert. Wegen ihrer Länge wird die Lebensphase Jugend auch oft in Abschnitte untergliedert.
- [WIKI] Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
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Der inhaltlichen Kritik hält der Justizminister entgegen, dass der Bedarf, die Jugendgerichtsbarkeit in Wien zu reformieren auf der Hand liege.
Das Justizressort sei ein wichtiges Ressort im gesellschaftlichen und politischen Wandel, denn es gäbe Herausforderungen beispielsweise im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit, führte der Bundeskanzler aus.
Denn im Prinzip hat sich an der Fundamentalkritik der Jugendgerichtsbarkeit und Generalstaatsanwaltschaft nichts geändert.
Bei einem weiteren Treffen zwischen Familienministerium, Justizministerium und Jugendgerichtsbarkeit im Spätsommer dieses Jahres spitzte sich der Streit zu.
Die Jugendgerichtsbarkeit und der Jugendstrafvollzug sind dem Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer ein vordringliches Anliegen.
"Da geht es nicht um das Fremdenrecht, sondern etwa um die Jugendgerichtsbarkeit oder die Möglichkeit, dass junge Mütter in Gefängnissen ihre Kleinkinder betreuen können."
Per Fax und ohne Vorwarnung hatte der Minister die Jugendrichter über "strukturelle Reformschritte in der Jugendgerichtsbarkeit" informiert und die Auflösung des Gerichtes in Aussicht gestellt.
Die Probleme in der Jugendgerichtsbarkeit hält Jesionek für "hausgemacht", wie er hervorstreicht.
Die Prävention ist jedoch Aufgabe der Schule, nicht der Jugendgerichtsbarkeit."
Im übrigen übersiedelt mit dem JGH Wien und der JA Erdberg das gesamte zur Jugendgerichtsbarkeit gehörende "Netzwerk" inklusive der Wr.
Wien (bmj) - Die Jugendgerichtsbarkeit in Wien weist eine - zu Doppelzuständigkeiten und verfassungsrechtlichen Bedenken führende - Besonderheit auf.
Er spricht im Gegenzug von einer "exécutivisation" der Jugendgerichtsbarkeit und einer "Missachtung" des für den Rechtsstaat fundamentalen Prinzips der Gewaltentrennung.