[1] Herrschaftsform: Als Erbmonarchie wird eine Monarchie bezeichnet, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist. Die Erblinie kann patrilinear, wobei die Herrschaft vom Vater auf den Sohn übertragen wird, oder matrilinear, also durch eine Tochter vermittelt, ausgestalt
Als Erbmonarchie wird eine Monarchie bezeichnet, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist.
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Wort | Synonyme |
Erbmonarchie | hereditäre Monarchie |