[1] : Ein Kleinkraftrad – – bezeichnet gegenwärtig in Deutschland ein Zweirad oder Dreirad mit einem Verbrennungsmotor mit maximalem Hubraum von 50 cm³ oder mit einem Elektromotor bis zu 4 kW Motorleistung entsprechend EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e.
Ein Kleinkraftrad – – ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ oder bis zu 4 kW Motorleistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Wort | Synonyme |
Kleinkraftrad | Mofa |
Kleinkraftrad | Moped |
Kleinkraftrad | Mokick |