- [WIKI] Nutzen bezeichnet: Nutzen (Wirtschaft), Maß für die Fähigkeit von Gütern, Bedürfnisse zu befriedigen
Nutzen (Drucktechnik), mehrere Teilprodukte auf einem Druckbogen
Nutzen (Elektronik), Anordnung meist mehrerer Leiterplatten innerhalb eines Rahmens
Der Gesundheitsminister will eine Nutzenbewertung für die Hersteller nun zur Pflicht machen und zwar bevor ein neues Präparat auf den Markt kommt.
Hinzu kommt, dass die Studien, auf denen die Nutzenbewertung beruht, allein vom Hersteller selbst durchgeführt werden.
An den vorgesehenen Kriterien für die Nutzenbewertung habe sich im Vergleich zum Gesetzentwurf nichts geändert, sagte ein Sprecher.
Die Kriterien sind wichtig, weil die Nutzenbewertung maßgeblich den Preis bestimmt, der für ein Medikament verlangt werden kann.
Ab dem kommenden Jahr soll die Regelung gelten, die eine Nutzenbewertung für neue Medikamente vorsieht.
Ab dem kommenden Jahr soll auch eine Regelung gelten, die eine Nutzenbewertung für neue Medikamente vorsieht.
In einer Stellungnahme verlangten die Länder unter anderem Korrekturen im Detail bei der geplanten Nutzenbewertung.
Richtig ist, dass ein Satz, in dem es um die Kriterien für die geplante Nutzenbewertung von Medikamenten gibt, auch schon im Gesetzentwurf enthalten war.
Eine Nutzenbewertung könne dann innerhalb von fünf Jahren nach Markteinführung vorgenommen werden, so Wegener.
Ab dieser Grenze soll automatisch eine Nutzenbewertung fällig werden, um Missbrauch zu verhindern.
Mittelfristig soll eine neue Nutzenbewertung vor allem die Preise für neue Arzneien drücken.
Andernfalls könnte das geplante System der Nutzenbewertung und der Preisverhandlungen von Herstellern und Krankenkassen unterlaufen werden, wie es weiter hieß.
Dass das Gesundheitsministerium selbst die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegt, wirft allerdings einen Schatten auf das ansonsten transparente Verfahren.
Auf dieser Grundlage erstellt die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen eine Nutzenbewertung.
Die Kriterien für die Nutzenbewertung sollen nun aber gemäß den Wünschen der Pharmaindustrie von der Regierung, nicht unabhängig aufgestellt werden - Kritiker fürchten eine Aufweichung.
Die Kriterien für die Nutzenbewertung sollen nun aber gemäß den Wünschen der Pharmaindustrie von der Regierung nicht unabhängig aufgestellt werden - Kritiker fürchten eine Aufweichung.
Medikamente für seltene Krankheiten sollen allerdings von der Nutzenbewertung ausgenommen werden.
Mittelfristig soll eine neue Nutzenbewertung die Preise für neue Arzneien drücken.
Geplant ist, dass die Hersteller gleichzeitig mit der Zulassung eines Präparats eine so genannte Nutzenbewertung vorlegen.
Sie liefert das Material für den Kampf gegen die Nutzenbewertung.
So soll das Ministerium die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegen, nicht der unabhängige Bundesausschuss.
Die Koalition einigte sich zudem darauf, der privaten Krankenversicherung einen Teil der Kosten für die Nutzenbewertung neuer Arzneien aufzubürden.
So sollen Arzneien für seltene Erkrankungen nur dann von der neuen Nutzenbewertung ausgenommen werden, wenn die Hersteller damit nicht mehr als 50 Millionen Euro Umsatz machen.
Dort stand er allerdings in einem völlig anderen Zusammenhang: Denn ursprünglich war geplant, dass die Hoheit über die Nutzenbewertung von Medikamenten beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Kassen und Ärzte bleibt.
Wenn der Umsatz für diese Mittel 50 Millionen Euro übersteigt, soll aber auch hier die Nutzenbewertung greifen.
Im Detail ist laut dem Magazin zufolge geplant, dass die Hersteller parallel zur Zulassung eines Präparats eine selbst finanzierte Nutzenbewertung vorlegen sollen.
Schließlich wird das Mittel einer offiziellen Nutzenbewertung unterzogen.
Auf dessen Grundlage wird eine Nutzenbewertung erstellt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Studien.
Lässt sich die Nutzenbewertung wie vorgesehen in drei Monaten bewerkstelligen?
Das Ministerium wolle die Pharmahersteller verpflichten, parallel mit der Zulassung eines Präparats eine Nutzenbewertung vorzulegen, heißt es in dem Bericht weiter.
Die geplante Nutzenbewertung sei zwar sinnvoll, es mache aber keinen Sinn, wenn die Pharmaindustrie die dafür nötigen Daten liefere, sagte Ludwig der „Frankfurter Rundschau“.