Gläubigerausschuss - DDDEasy

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Wort: Gläubigerausschuss
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Gläu•bi•ger•aus•schuss
Duden geprüft:     Gläubigerausschuss Duden  
Kompositum:

Gläubiger

- [WIKI] Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das auf credere ‚glauben‘ zurückgeht. Ein Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet.

Ausschuss

- [WIKI] Als Ausschuss (Gremium) oder Komitee, in der Schweiz meist Kommission, wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die eine sachliche Fragestellung bearbeitet, sich austauscht und damit in der Regel eine Beschlussfassung vorbereitet oder trifft. Ein Ausschuss kann zeitlich befristet oder dauerhaft eingerichtet sein. Seine Mitglieder versammeln zumeist Fachverstand oder zumindest fachliches Interesse; sie kommen meist aus verschiedenen Fachrichtungen, Institutionen, Organisationseinheiten oder poli...
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Häufigkeit: 4 von 10
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Gläubigerausschuss Definition

Bedeutung - Gläubigerausschuss

[1] : Der Gläubigerausschuss ist das in der deutschen Insolvenzordnung neben der Gläubigerversammlung vorgesehene Willensbildungsorgan der Gläubiger. Die Insolvenzordnung sieht die Bildung eines Gläubigerausschusses nur in größeren Fällen zwingend vor.  

Gläubigerausschuss Wiki

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Gläubigerausschuss

Phrasen mit "Gläubigerausschuss"

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