[1] das Arbeitsverhältnis, die regelmäßige bezahlte Arbeit, die Amtspflichten [2] das Dienen, für etwas Gutes, für die Allgemeinheit [3] der Betrieb, das Funktionieren [4] die Hilfe, der Beistand [5] eine Organisation, Behörde oder ein Unternehmen [6] eine Gruppe von Personen, die für dieselbe Sache tätig sind [7] Baukunst: dünne Säule eines Bündel- oder Wandpfeilers [8] Computer: Programm, das ohne Benutzeroberfläche läuft
- [WIKI] Unter einem Auftrag versteht man in der Umgangssprache vielfach eine Bestellung etwa bei einem Kaufvertrag, einen Kundenauftrag oder eine Weisung an einen Auftragsempfänger, während der Auftrag in der Rechtswissenschaft den zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag auf unentgeltliche Geschäftsbesorgung darstellt.
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