Als Schadennachweis für beschädigte oder abhanden gekommene Wertsachen oder Gegenstände haben sich Fotografien, Expertengutachten und Rechnungen als besonders nützlich erwiesen.
Diese dienen allenfalls dem Schadennachweis.» Versicherungen können aber auch einen Schadeninspektor vorbeischicken, um die gemachten Angaben zu überprüfen.