Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen.
Wort | Synonyme |
Nutzniessung | Nießbrauch |
Nutzniessung | Fruchtgenussrecht |
Nutzniessung | Benutzung |
Nutzniessung | Benützung |
Nutzniessung | Gebrauch |