[1] Anteil : Aktie, Anteilschein, Dividende [2] : Zinseszins ist im Finanzwesen ein Zins, der auf fällige, dem Kapital hinzugefügte Zinsen erhoben wird, die damit zum geltenden Zinssatz zusammen mit dem Kapital erneut verzinst werden.
Zinseszins ist im Finanzwesen ein fälliger Zins, der dem Kapital hinzugefügt (kapitalisiert) und künftig zum geltenden Zinssatz zusammen mit dem Kapital verzinst wird.