[1] Zivilrecht: kein Plural: Verbindlichkeit, Pflicht, etwas zu tun oder zu unterlassen [2] Strafrecht: kein Plural: neben Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit eine Strafbarkeitsvoraussetzung [3] meist Plural: Verpflichtung zu einer Leistung an einen Dritten, in Geld oder sonstigen Werten [4] kein Plural: moralisches Fehlverhalten oder die Last infolge des Fehlverhaltens
- [WIKI] Von einem Geständnis wird allgemein gesprochen, wenn jemand einen bestimmten Sachverhalt einräumt, der ihm zur Last gelegt wird. Speziell gilt im Prozessrecht als Geständnis, wenn eine Partei erklärt, dass Tatsachenbehauptungen des Gegners zutreffen, die für die Partei ungünstig sind.
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