Die Verbindung zwischen Feuerwehr und Versicherung besteht nicht nur über das gemeinsame Interesse an der Schadensverhütung, sondern auch an der Schadensbegrenzung.
Das alles fällt unter Fortschritt: Was früher Schadensverhütung war, ist heute Schadensbegrenzung.
Dabei werden die Aspekte Schadensverhütung und Schadensausgleich ausgewogen berücksichtigt.
"Das kann zwar auch mit Bedienfehlern zusammenhängen, doch nicht selten sind es etwa Kontakte, die sich mit der Zeit gelockert haben", sagt Heinz-Herbert Dirks, Fachmann für Schadensverhütung bei der Ostfriesischen Brandkasse.
Dort wurde Marco Klein zum Brandschutzbeauftragten bei der Technischen Prüfstelle VdS Schadensverhütung sowie zur Fachkraft für Arbeitssicherzeit bei der Bundesunfallkasse ausgebildet, was nun auch der Gemeinde Biebertal zugute kommt.
Für Maßnahmen zur Schadensverhütung gewähren die Versicherer übrigens Prämienrabatte: z.B. für Alarm-, Feuermelde-, Sprinkler- oder Löschanlagen.