- [WIKI] Ein Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil eines Kollegialorgans (zum Beispiel eines Vereins, einer Akademie oder eines Parlaments), und zwar als (natürliche oder auch als juristische) Person. „Konstitutiv“ heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.
Neben diesen „ordentlichen Mitgliedern“ kann es Mitglieder mit minderen Rechten geben („außerordentliche Mitglieder“), bezeichnet zum Beispiel als „fördernde Mitglieder“, ...