[1] : Der Beitragssatz bezeichnet in der deutschen Sozialversicherung den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.
Der Beitragssatz beschreibt in der deutschen Sozialversicherung den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.