[1] : Unter einer Prozessordnung versteht man die kodifizierte Zusammenstellung von Normen, die eine bestimmte Sparte von gerichtlichen Streitverfahren betreffen.
Unter einer Prozessordnung versteht man die kodifizierte Zusammenstellung von Normen, die eine bestimmte Sparte von gerichtlichen Streitverfahren betreffen.