Abwehrmaßnahmen müssen zukünftig stringenter an einen fischereiwirtschaftlichen Schadensnachweis gebunden werden, der die Notwendigkeit der Maßnahmen im Einzelfall nachvollziehbar darlegt und auch einer rechtlichen Prüfung standhält.
Damit wird die Tötung der Vögel ohne jeden Schadensnachweis an Fischbeständen ermöglicht.“ Tausende Kormorane würden so abgeschossen.