[1] katholische Soziallehre: gegen staatlichen Zentralismus und Kollektivismus gerichtetes Prinzip, das eine Stärkung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung von kleineren Sozialgebilden, letztlich der Eigenverantwortung der einzelnen Person, fordert
[2] Soziologie, Politik, Recht: Prinzip, dass eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe soweit möglich von der jeweils unteren, niederen gesellschaftlichen Einheit wahrgenommen und verantwortet wird
[3] : Unter Subsidiaritätsprinzip versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge, wonach eine bestimmte Verfahrenshandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrenshandlung zulässig ist.