Da die Landesbank sich grundsätzlich weigere, für nicht bewirtschaftete Flächen Hausgeld zu zahlen, und da nicht absehbar sei, wann der Baustopp aufgehoben werde, müssten die Privateigentümer möglicherweise über Jahre für die Fehlsumme den Kopf hinhalten.
Inzwischen hat der Angeklagte bereits begonnen, mithilfe seines nun erwachsenen Sohnes die Fehlsumme zurückzuzahlen.
Die Politik begreift leider sehr wohl, was sie ihren alten und uninteressanten Bürgen in den Heimen antut, um eine Fehlsumme von ca 650.000 Euro auszugleichen: